Herausgabe der Erbschaft in Bulgarien
Gemäß der Rechtsprechung übergeht den Besitz automatisch ab der Nachlasseröffnung auf die Erben und es ist keine Besitzeinweisung notwendig. Der Vermächtnisnehmer ist ein Privatrechtsnachfolger und er bedarf der tatsächlichen Übergabe des Besitzes auf das geerbte Grundstück oder Sache. Der Erbschaftsbesitzer ist zur Übergabe der Erbschaft verpflichtet. Wenn der Besitz auf irgendwelche Weise verletzt wird, kann er einen Anspruch auf Herausgebe des Besitzes erheben. Als ein dingliches Recht ist der Besitz im Eigentumsgesetz geregelt und folglich finden seine Vorschriften eine Anwendung auch bei der Herausgabe der Erbschaft.
Mit der Erbschaftsannahme entsteht ein Miteigentum auf die beweglichen Sachen und auf die Immobilien. Man nimmt an, dass jeder Erbe in allgemeiner Rechnung die Sachen vom Erbschaftsvermögen besitzt. Wenn ein Erbe den tatsächlichen Besitz ausübt, ist er Besitzer seines ideellen Teils und Besitzmittler der Anteile der Miterben. Der Besitzer verfügt über alle Besitzansprüche zum Schutz seines Besitzes. Wenn der Besitzmittler seinen tatsächlichen Vorsatz für Besitzmittlung ändert und einen Besitz für sich selbst ausübt und demonstriert, kann er die Sache nach Ersitzung aneignen. Die Ersitzung wird im Art. 78 und 79 des Eigentumsgesetzes geregelt.