Der Erbschein in Bulgarien

Der Erbschein enthält Informationen über die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge oder nach Testament. Damit entsteht für die Erben die Möglichkeit tatsächlich ihre materiellen Erbrechte auszuüben. Mit dem Erbschein lassen sie sich vor Dritten und vor den staatlichen Organen als Erben ausweisen.

Das Verfahren über die Erbscheinerteilung beginnt mit einem Antrag des Erben vor dem Bürgermeister der Gemeinde, wo der Erbe seinen letzten ständigen Wohnsitz hatte. Die Auskunft wird vom Register des Ortes, wo die vestorbenen Personen zuletzt gelebt hat, erhalten. Dieses Register gehört zum Register der Bevölkerung der Gemeinde. Im Antrag hat der Erbe seinen Erblasser und die ihm bekannten oder vermuteten Miterben anzugeben. Dem Antrag ist eine Todesurkunde beizulegen.